1. |
Mit der Bereitstellung des Online-Parkplatzreservierungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der FHK verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden (Mieter), ein Angebot zum Abschluss eines Parkplatzmietvertrages gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Mietvertrag) zu unterbreiten. |
2. |
Durch Anklicken des Buttons „Verbindlich buchen“ zur Bestätigung der Reservierung gibt der Mieter ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot auf Abschluss eines Parkplatzmietvertrages ab. |
3. |
Die FHK erstellt eine Reservierungsbestätigung mit den relevanten Angaben: Kundenname, Reservierungsnummer, gewählte Parkierungsanlage, Parkdauer, gewähltes Einfahrtsmedium (QR-Code, Reservierungsbestätigung oder Kennzeichen). Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch eine Bestätigung der FHK. Diese Reservierungsbestätigung ist durch den Kunden selbst entweder bereits während des Reservierungsvorgangs oder auch danach über die Reservierungsübersicht abzurufen und auszudrucken. Zusätzlich wird die Reservierungsbestätigung als E-Mail von der FHK verschickt. Die FHK übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese E-Mail beim Kunden ankommt. Insofern ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, sich seine Reservierungsbestätigung wie oben beschrieben zu beschaffen. Mit Bereitstellung der Reservierungsbestätigung in der Reservierungsübersicht kommt der Vertrag zustande. |
4. |
Eine Änderung der Rechnungsanschrift ist nachträglich nicht möglich. |
5. |
Mit Vertragsabschluss erwirbt der Kunde das Recht zur einmaligen Einstellung seines PKWs in die von ihm gewählte Parkierungsanlage der FHK am Hamburg Airport für den in der Buchung angegebenen Zeitraum. |
6. |
Die FHK verpflichtet sich, dem Kunden einen Stellplatz zu den vereinbarten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Aus dem Reservierungssystem ist ersichtlich welches Parkhaus zum gewünschten Buchungszeitpunkt noch Kapazitäten hat, so dass der Kunde dementsprechend wählen kann, in welchem Parkhaus er parken möchte. Innerhalb dieses Parkhauses besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. |
7. |
Sofern durch Sonderereignisse das reservierte Parkprodukt nicht zur Verfügung gestellt werden kann, verpflichtet sich die FHK, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen. |
8. |
Die FHK übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und sonstigen Behinderungen, z. B. Blockade von Schranken durch andere Nutzer. In diesen Fällen ist die FHK nicht verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen. |
9. |
Die Stellplatzreservierung ist nicht übertragbar oder veräußerbar und ausschließlich für die persönliche Verwendung. |
10. |
Vertragsbestandteil sind die ausgewiesenen Benutzungsbedingungen der Parkierungsanlagen. |
11. |
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Online-Parkplatzreservierung am Hamburg Airport kann der Kunde auch nach Vertragsschluss über die Reservierungsübersicht der OnlineParkplatzreservierungssystems abrufen. |
12. |
Das Online-Parkplatzreservierungssystem wird in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. |
1. |
Die Parkgebühr für den reservierten Zeitraum und die Reservierungsgebühr sind sofort bei Buchung mit Kreditkarte zu zahlen, die Belastung der Kreditkarte erfolgt automatisch. Es ist derzeit für Kreditkarten eine Vorausbuchung von mindestens 24 Stunden notwendig. |
2. |
Der Kunde erhält in der unter dem Punkt Vertragsabschluss, Absatz 3 beschriebenen Art und Weise eine Bestätigung über die Reservierung; die Parkgebühr für den reservierten Zeitraum und die Reservierungsgebühr werden entsprechend in der Quittung ausgewiesen. |
3. |
Bei Überschreitung der reservierten Parkdauer ist der jeweils gültige Schrankentarif gemäß Aushang für das entsprechende Produkt vor Ort am Kassenautomaten zu zahlen. |
4. |
Eine Änderung der Rechnungsanschrift ist nachträglich nicht möglich. |
5. |
Für Stornierungen wird lediglich die Reservierungsgebühr berechnet. Der Kunde erhält eine Quittung über die entsprechende Gebühr, die Erstattung auf die Kreditkarte erfolgt automatisch. Die Quittung kann sich der Kunde über die Reservierungsübersicht selbst abrufen und ausdrucken. Die FHK übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese E-Mail beim Kunden ankommt. |
1. |
Die FHK erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen der Online-Parkplatzreservierung. |
2. |
Die FHK trägt Sorge dafür, dass personenbezogen Daten des Kunden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften oder Einwilligungen erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. |
3. |
Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung des Angebots datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen vom Kunden eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden widerrufen werden können. |
4. |
Weitere Hinweise zum Datenschutz und zu Zweck, Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. |
1. |
Die FHK haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von der FHK verursachten Schäden unbeschränkt. |
2. |
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die FHK im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. |
3. |
Im Übrigen haftet die FHK nur, soweit die FHK eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. |
4. |
Soweit die Haftung der FHK nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen der FHK. Die FHK haftet auch nicht für Handlungen Dritter. |
5. |
Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug vor dem Verlassen der Parkflächen auf Schäden zu untersuchen. Schäden sind der FHK unverzüglich vor Verlassen der Parkflächen zu melden. |
6. |
Das Nutzungsrecht an der Stellfläche dient nur der Einstellung von Kraftfahrzeugen. Bewachung und Verwahrung sind nicht Gegenstand des Vertrages. Demgemäß übernimmt die FHK keine Obhutspflichten für die eingestellten Fahrzeuge. |